Ein Wespennest am Haus ist zunächst kein Grund zur Panik – aber ein Grund, besonnen zu handeln: Ob das Nest entfernt, umgesiedelt oder einfach belassen wird, hängt von der Art, dem Standort und der tatsächlichen Gefährdung ab. Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG, Hornissen sind nach § 44 BNatSchG sogar besonders geschützt – eigenmächtige Zerstörung kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. eXpress Schädlingsbekämpfung nimmt Ihre Anfrage rund um die Uhr entgegen, hilft bei der Einschätzung am Telefon und vermittelt den Einsatz – sofern erforderlich – an geeignete regionale Fachbetriebe.
Wespe, Hornisse oder Biene – warum die Art entscheidet
Nur zwei Wespenarten – die Deutsche und die Gemeine Wespe – werden am Kaffeetisch lästig; die übrigen Arten meiden den Menschen. Hornissen wirken bedrohlich, sind aber friedfertiger als ihr Ruf und nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt: Ihre Nester dürfen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung entfernt oder umgesiedelt werden. Bienenvölker wiederum gehören nicht in die Schädlingsbekämpfung, sondern in die Hände eines Imkers. Die Artbestimmung ist deshalb der erste Schritt jedes Einsatzes – sie entscheidet, was rechtlich zulässig und fachlich sinnvoll ist.
Typische Situationen
- Reger Einflug an Dachkasten, Rollladenkasten oder Fassadenritze – das Nest selbst ist oft unsichtbar.
- Ein sichtbares Kugelnest unter dem Dachvorsprung, im Schuppen oder in der Gartenhütte.
- Wespen im Wohnraum, ohne dass ein offenes Fenster die Herkunft erklärt.
- Knistern oder Kratzen aus Wand oder Decke – ein Hinweis auf ein Nest im Hohlraum.
- Das Nest hängt direkt an Eingang, Terrasse, Kinderzimmerfenster oder Spielbereich.
- Ein Haushaltsmitglied ist Insektengift-Allergiker – hier zählt eine schnelle Lösung.
Sichere erste Schritte
- Halten Sie mindestens zwei bis drei Meter Abstand zum Nest und zur Einflugschneise.
- Vermeiden Sie Erschütterungen, hektische Bewegungen und das Anleuchten des Nests bei Dunkelheit.
- Verschließen Sie niemals das Einflugloch – die Tiere suchen sich dann einen Weg nach innen.
- Halten Sie Kinder und Haustiere vom Nestbereich fern und kippen Sie Fenster in Nestnähe nur mit Insektenschutz.
- Notieren Sie, wo die Tiere ein- und ausfliegen, seit wann und wie stark der Flugverkehr ist.
Mehr geht in Eigenregie nicht: Verzichten Sie auf Sprays, Wasser, Rauch oder das Abschlagen des Nests – gestörte Völker verteidigen sich, und im Hohlraum verlagert sich das Problem nach innen. Eine ausführliche Anleitung für den Akutfall finden Sie unter Wespennest am Haus – was tun?
Entfernen, umsiedeln oder belassen?
Nicht jedes Nest muss weg: Ein Volk in der ungenutzten Gartenecke stirbt im Herbst von selbst ab, das alte Nest wird nicht wiederbesiedelt. Eine Entfernung oder Umsiedlung kommt in Betracht, wenn Menschen tatsächlich gefährdet sind – bei Nestern an Eingängen, Spielbereichen oder im Wohnraum und immer bei Allergikern im Haushalt. Möglich ist dann je nach Lage die fachgerechte Umsiedlung des Volkes oder – als letzter Schritt – die Bekämpfung mit zugelassenen Mitteln. Bei geschützten Arten wird zuvor die nötige Genehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt; auch das übernimmt der Fachbetrieb.
So läuft der Einsatz ab
- Sie rufen an und schildern Lage des Nests, Flugverkehr und besondere Risiken.
- Am Telefon wird eingeschätzt, welche Art in Betracht kommt und ob überhaupt gehandelt werden muss.
- Falls ein Einsatz nötig ist, wird ein Termin koordiniert – bei Gefährdung so schnell wie möglich.
- Vor Ort bestimmt der Fachmann die Art und entfernt oder übersiedelt das Nest mit Schutzausrüstung – rechtssicher und ohne Risiko für Bewohner.
- Abschließend wird das Einflugloch verschlossen und beraten, wie sich eine Neuansiedlung verhindern lässt.
Nach der Entfernung: Neuansiedlung vorbeugen
Wespenköniginnen suchen im Frühjahr geschützte Hohlräume – gern dort, wo es schon einmal geklappt hat. Wirksame Vorbeugung heißt deshalb: Ritzen und Öffnungen an Dachkästen und Rollladenkästen verschließen, Insektengitter anbringen und im Frühjahr auf beginnenden Flugverkehr achten. Ein Anfangsnest im April ist mit minimalem Aufwand erledigt – dasselbe Nest im August ist ein Großeinsatz. Welche weiteren Leistungen der Kammerjäger übernimmt, lesen Sie auf der Übersichtsseite.
Häufige Fragen zum Wespennest
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Davon ist dringend abzuraten – wegen der Stichgefahr und aus rechtlichen Gründen: Wespen stehen unter allgemeinem Schutz, Hornissen sind besonders geschützt. Ohne vernünftigen Grund beziehungsweise Genehmigung drohen Bußgelder. Überlassen Sie die Einschätzung dem Fachbetrieb.
Was kostet die Nestentfernung?
Das hängt von Lage und Zugänglichkeit des Nests, der Art und dem nötigen Aufwand ab – ein frei hängendes Nest ist schneller erledigt als eines im Rollladenkasten. Am Telefon erhalten Sie vorab eine Einschätzung; die Kostenfaktoren erklärt die Seite Kosten.
Kommen die Wespen nächstes Jahr wieder?
Ein altes Nest wird nicht wiederbesiedelt – aber derselbe Hohlraum kann eine neue Königin anlocken. Deshalb gehören zum Abschluss der Verschluss der Öffnungen und Tipps zur Vorbeugung dazu.
Muss ein Hornissennest immer bleiben?
Nein – bei tatsächlicher Gefährdung kann die Naturschutzbehörde eine Umsiedlung oder ausnahmsweise die Entfernung genehmigen. Der Fachbetrieb kümmert sich um Antrag und fachgerechte Umsetzung.
Anliegen telefonisch klären
Schildern Sie, wo das Nest sitzt, wie stark der Flugverkehr ist und ob Allergiker im Haushalt leben. Die telefonische Beratung ist kostenlos und unverbindlich – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Alternativ erreichen Sie uns über das Kontaktformular.